Rechtsanwalt für Verkehrsrecht in Velbert und Wuppertal

Das Verkehrsrecht teilt sich maßgeblich in die Gebiete Verkehrszivilrecht sowie das Verkehrsstraf- und Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht. Das Verkehrsrecht ist in Deutschland für faktisch alle Personen von großer alltäglicher Bedeutung, da es ausnahmslos für alle Verkehrsteilnehmer gilt, also nicht nur für Autofahrer, sondern auch für Fußgänger und Fahrradfahrer usw. In der Rechtspraxis ist die Schadenregulierung bei Verkehrsunfallsachen von hoher Bedeutung. Das Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht kommt insbesondere bei Bußgeldsachen und der Eintragung von Punkten in das Flensburger Fahreignungsregister (FAER) sowie bei Fahrverboten zum Tragen. Auch verwaltungsrechtliche Aspekte sind in der alltäglichen Praxis von hoher Relevanz, bspw. bei der Erteilung und Entziehung der Fahrerlaubnis sowie bei der Anordnung eines Fahrverbotes und bei Fahrtenbuchauflagen etc. Straßenverkehrsdelikte wie z.B. unerlaubtes Entfernen vom Unfallort sowie Straßenverkehrsgefährdung und Trunkenheitsfahrt etc. fallen in den strafrechtlichen Bereich. Bei Problemen hinsichtlich der Haftpflichtversicherung, Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung kommt das Versicherungsrecht zum Tragen.

Die juristische Praxis im Verkehrsrecht umfasst ein breites Spektrum an Themen, die alle Verkehrsteilnehmer betreffen. Häufige Schwerpunkte sind die Regulierung von Verkehrsunfällen, die Durchsetzung oder Abwehr von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen sowie die Verteidigung in Bußgeldverfahren, etwa bei Geschwindigkeitsüberschreitungen oder Fahrverboten. Zudem gehören Fragen rund um den Führerschein, wie Fahrerlaubnisentzug oder Wiedererteilung sowie Anordnung einer MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung) usw. zum Alltag. Eine kompetente anwaltliche Unterstützung hilft, die rechtliche Position zu stärken und optimale Ergebnisse zu erzielen. Wir vertreten Sie in sämtlichen Belangen des Verkehrsrechts und setzen Ihre berechtigten Ansprüche zuverlässig durch. Umfasst sind u.a. folgende Aspekte:


  • Schadensersatz
  • Schmerzensgeld
  • Haushaltsführungs- und Erwerbsschaden bei Ausfall durch unfallbedingte Verletzungen
  • Autokauf und Leasing eines Kfz
  • Nutzungsausfall (Entschädigung für den Unfall oder reparaturbedingten Ausfall eines Kfz)
  • Mietwagenkosten
  • Wiederbeschaffungsaufwand und Restwert
  • Reparaturschaden
  • Totalschaden
  • Umsatzsteuer
  • 130%-Rechtsprechung des BGH (Grenze der Erstattungsfähigkeit von Reparaturkosten, die über den Wiederbeschaffungswert hinausgehen)
  • Betriebsgefahr und Haftungsverteilung
  • Bußgeldbescheid
  • Haftpflichtversicherung
  • Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung
  • Punkte in Flensburg
  • Entziehung der Fahrerlaubnis (Fahrverbot)
  • Fahrtenbuchauflage
  • usw.
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